Modellhaus mit vier Stapeln Münzen davor

FRIST LÄUFT AB: BEFREIUNG VON GRUNDBUCH- UND PFANDEINTRAGUNGSGEBÜHR

Beim Kauf einer Immobilie zu privaten Wohnzwecken können derzeit noch beträchtliche Gebühren gespart werden. Doch das ist nur noch bis 30.6.2026 möglich. Wir zeigen, wer momentan noch profitieren kann und wie Sie diese Möglichkeit jetzt noch schnell nutzen können, um hohe Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb zu sparen.


Gebühren beim Immobilienkauf beachten

Im Zuge jedes Immobilienkaufs fallen einige Gebühren an. Die Transaktion muss im Grundbuch abgebildet werden. Einerseits wird dort der Eigentumsübertrag festgehalten und andererseits wird auch das Pfandrecht der Bank im Grundbuch eingetragen. Voraussetzung ist, dass Sie die Immobilie mit einem Kredit erwerben – ansonsten bleiben Ihnen die Zusatzkosten für die Eintragung des Pfandrechtes erspart.

Zu den Nebenkosten zählen folgende Positionen:

  • Grunderwerbsteuer: 3,5 % des Kaufpreises
  • Grundbucheintragungsgebühr: 1,1 % des Kaufpreises
  • Pfandrechteintragung: 1,2 % des Nennwerts des Pfandrechts

Weitere Nebenkosten, die jedoch keine staatlichen Gebühren darstellen, sind das Honorar für Rechtsanwalt, Notar und Immobilienmakler, die Nebenkosten der Kreditfinanzierung und sonstige Kleinbeträge, z.B. Barauslagen.

Die einzelnen Gebühren klingen jeweils vermeintlich gering, schließlich handelt es sich nur um niedrige Prozentbeträge. Doch in Summe ergibt sich ein relevanter Nebenkosten-Betrag, bei dem jede Einsparung willkommen ist.

Die Befreiung von der Grundbuch- und Pfandrechteintragungsgebühr ist somit ein echter Vorteil für all jene, die gerade ohnehin überlegen, eine Immobilie zu erwerben. Doch was genau bedeutet Gebührenbefreiung und wie können Sie persönlich davon profitieren?


Warum und bis wann gibt es die Gebührenbefreiung?

Der Entfall der Gebühr wurde vor ca. zwei Jahren beschlossen, um den Immobilienmarkt weiter anzukurbeln. Nun steht das Ende dieser vorübergehenden Maßnahme bevor. Zeitlich ist entscheidend, dass der Antrag auf Eintragung beim Grundbuchgericht bis spätestens 1.7.2026 eingehen muss.

Wenn Sie ohnehin eine Immobilie erwerben möchten, ist daher jetzt die Zeit gekommen, rasch zu handeln und diese markante Einsparungsmöglichkeit zu nutzen.


Immobilienbewertung: Persönliche Beratung

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Unser Fazit zur Wertermittlung? Die Online-Immobilienbewertung ist absolut legitim und liefert eine gute, erste Eischätzung. Um ins Detail zu gehen und näher zu klären, welcher Kaufpreis für Ihre Immobilie tatsächlich erzielt werden kann, ist ein persönlicher Termin vor Ort empfehlenswert. Hier wird genau geklärt, mit welchem realistischen Verkaufspreis die Vermarktung erfolgen könnte. All das geschieht kostenlos und unverbindlich – ohne Druck, Wohn3 tatsächlich mit der Vermarktung zu beauftragen und mit seriöser, ehrlicher Expertise.

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Welche Einsparung ist möglich?

Die Kosten für die Eintragung des Eigentumsrechtes liegen bei 1,1 % und jene für die Eintragung der Hypothek bei 1,2 %. Insgesamt können also 2,3 % an Gebühren eingespart werden. Es gibt jedoch folgende Einschränkung: Die Befreiung gilt bis zu einer Bemessungsgrundlage von 500.000 Euro. Für den Teil des Kaufpreises über dieser Summe, wird die Gebühr fällig. Kaufen Sie beispielsweise eine Wohnung für 600.000 Euro, so fallen die Gebühren für 100.000 Euro an.

Ausgenommen sind Immobilien mit einem Kaufpreis von über zwei Millionen Euro. Bei diesen Luxusimmobilien besteht generell keine Befreiung – auch nicht für die ersten 500.000 Euro.

Für viele Käuferinnen und Käufer ist es somit möglich, einen vierstelligen Betrag beim Immobilienerwerb einzusparen, indem die Gebührenbefreiung genutzt wird.

Einsparungsmöglichkeit durch Gebührenbefreiung: Rechenbeispiel

Sehen wir uns dazu ein einfaches Beispiel an:

Sie möchten ein Haus kaufen und dorthin künftig Ihren Hauptwohnsitz verlegen. Die Immobilie kostet 800.000 Euro und Sie finanzieren den Kaufpreis. Normalerweise werden beide Gebühren fällig: 1,1 % für die Eintragung des Eigentumsrechts und 1,2 % für die Eintragung des Pfandrechts. Gesamt ergeben sich normalerweise, nur für diese beiden Gebühre, Kosten in Höhe von 18.400 Euro.

Für die ersten 500.000 Euro der Bemessungsgrundlage greift die Gebührenbefreiung. Der darüberhinausgehende Betrag sind 300.000 Euro. Wir rechnen daher: 300.000 x 2,3 % = 6.900 Euro.

Bei diesem fiktiven Beispiel ergibt sich somit eine Einsparung in Höhe von 11.500 Euro. Dieser Betrag steht Ihnen dann schlichtweg zur freien Verfügung. Sie können damit beispielsweise die Küche Ihres neuen Eigenheims bezahlen oder einen niedrigeren Kredit aufnehmen als ursprünglich für den Kauf geplant. Diese Förderung stellt somit einen echten, markanten finanziellen Vorteil für Immobilienkäufer dar.


Gebührenbefreiung nutzen: Voraussetzungen beachten

Um von der Gebührenbefreiung profitieren zu können, müssen einige Voraussetzungen verpflichtend erfüllt werden:

  • Antragszeitpunkt: Der Antrag auf Eintragung muss beim Grundbuch bis 1.7.2026 einlangen.
  • Vertragszeitpunkt: Der Kaufvertrag bzw. der Pfandbestellungsvertrag muss nach 31.3.2024 abgeschlossen worden sein.
  • Hauptwohnsitz und Wohnsitzdauer: Die neue Immobilie wird zum Hauptwohnsitz. Es muss ein „dringendes Wohnbedürfnis“ vorliegen und nachgewiesen werden, dass der bisherige Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Achtung: Das neue Eigenheim muss für mindestens fünf Jahre bezogen werden. Wir der Hauptwohnsitz früher wieder aufgegeben, muss die Gebühr nachträglich bezahlt werden.
  • Bau bzw. Sanierung: Wird das neue Eigenheim erst erreichtet, muss es drei Monate ab Fertigstellung und spätestens fünf Jahre ab Eintragung im Grundbuch bezogen werden. Es ist also auch möglich, eine sanierungsbedürftige Immobilie zu erwerben, diese aufzuwerten und z.B. nach einem Jahr den Hauptwohnsitz dorthin zu verlegen, nachdem dann alle Sanierungsarbeiten abgeschlossen wurden.
  • Zweck des Kredits: Die Finanzierung muss zum Kauf, dem Bau oder der Sanierung einer Immobilie aufgenommen worden sein. Das ist durch eine Bankbestätigung nachzuweisen. Kredite für andere Zwecke können nicht von der Förderung profitieren.
  • Bemessungsgrundlage: Die Gebührenbefreiung gilt für die ersten 500.000 Euro der Bemessungsgrundlage. Für den darüberhinausgehenden Betrag sind die Gebühren zu bezahlen. Für Luxusimmobilien, deren Preis über zwei Millionen Euro liegt, ist keine Befreiung möglich.

Vereinfacht zusammengefasst ist die Intention des Gesetzgebers klar: Von der Förderung soll die breite Masse der Immobilienkäufer profitieren, die ein Eigenheim erwerben wollen. Für Investments oder Luxusimmobilien besteht die Gebührenbefreiung hingegen nicht.


Gebührenbefreiung nutzen: Rechtzeitig handeln

Klar ist, niemand wird explizit wegen der momentanen Gebührenbefreiung eine Immobilie kaufen. Doch für all jene, die gerade ohnehin schon auf der Suche nach einer Immobilie sind, ist jetzt ein guter Moment, eine Entscheidung zu treffen. Wichtig ist, rechtzeitig zu agieren, damit die Transaktion zeitlich noch so abgewickelt werden kann, dass die Gebührenbefreiung aufrecht ist.

Wenn Sie bereits knapp vor der Kaufentscheidung stehen, ist nun ein guter Zeitpunkt, tatsächlich zu handeln. Der eingesparte Betrag kann direkt genutzt werden, etwa um Möbel zu kaufen oder die ein oder andere Sanierungsmaßnahme durchzuführen.

Sie sind noch auf der Suche nach Ihrer perfekten Traumimmobilie? Werfen Sie einen Blick auf die Wohn3-Inserate und kontaktieren Sie uns, um noch rechtzeitig Ihr künftiges Eigenheim zu erwerben.

Gebührenbefreiung nutzen: FAQ

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