Wenn Sie Schimmel in Ihrer Wohnung entdecken, dann eines vorweg: Nehmen Sie den Schaden ernst und handeln Sie sofort. Denn je länger Sie warten, umso gesundheitsschädlicher und kostenintensiver wird die Angelegenheit.
Denn auch wenn Sie nur an der Oberfläche Ausblühungen des Schimmels entdecken, kann das Mauerwerk bereits tiefer durchdrungen sein. Kontaktieren Sie in jedem Fall Ihre Hausverwaltung und versuchen Sie das Problem nicht eigenständig zu beseitigen, denn Schimmelentfernungsmittel sind oft hochgiftig und können im schlimmsten Fall die Wohnung für längere Zeit unbewohnbar machen. Die Schimmelentfernung sollten immer Professionist:innen erledigen.
Das ist nicht immer ganz leicht zu beantworten. Zuerst muss geklärt werden, wodurch der Schimmelbefall entstanden ist. Wenn er sich eindeutig durch Selbstverschulden gebildet hat, dann müssen die Kosten selbst getragen werden (Mieter:in oder Eigentümer:in). Wurde er allerdings durch Fremdverschulden (z.B.: duch einen Mangel an der Bausubstanz) verursacht, dann sollte ein technischer Sachverständiger zu Rate gezogen werden, denn er kann genauer klären, wodurch der Schaden entstanden ist, um welchen Schimmel es sich handelt, wie gesundheitsgefährdend er ist und welche Schritte als nächstes notwendig sind. Möglicherweise ist der Schaden auch ein Fall für die Versicherung.
Ausreichendes Heizen und regelmäßiges Lüften verhindert Schimmel, denn frische, trockene Luft erwärmt sich schneller als abgestandene, feuchte Luft. Wir haben alles Wissenswerte zum optimalen Raumklima zusammengetragen. Lesen Sie dazu unseren Artikel übers richtige Heizen und Lüften: