Auf einem Tisch liegt ein Vertrag, darauf ein Modellhaus aus Holz und ein Schlüsselbund

IMMOBILIENVERKAUF: DIESE DOKUMENTE BENÖTIGEN VERKÄUFER

Wenn Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten, müssen den Interessenten einige wichtige Unterlagen bereitgestellt werden. Außerdem gibt es Dokumente, die für Verkäufer, zum Schutz vor späteren Streitigkeiten, wichtig sind. Wir zeigen in diesem Beitrag, welche Arbeiten vor dem Verkauf geleistet werden sollten und wie das erfahrene Wohn3-Team Sie dabei unterstützen kann.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Vollständige Verkaufsunterlagen sind wichtig, damit Interessenten sich ein ganzheitliches Bild von Ihrer Immobilie verschaffen können.
  • Fehlende Unterlagen können den Verkauf verzögern, deshalb ist es entscheidend, wichtige Dokumente griffbereit zu haben.
  • Die Vorlage eines gültigen Energieausweises ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Andere Dokumente müssen nicht zwingend übergeben werden, fördern jedoch den Verkauf und schützen vor späteren Streitigkeiten.
  • Manche Unterlagen haben Eigentümer meist nicht spontan zur Verfügung. Das Wohn3-Team unterstützt deshalb dabei, alle für den Verkauf nötigen Dokumente zu organisieren.

Immobilienverkauf: Gute Vorbereitung ist wichtig

Bevor eine Immobilie tatsächlich inseriert und vermarktet wird, sind umfangreiche Arbeiten nötig, für die ausreichend Zeit eingeplant werden muss. Ein erster Schritt ist die Wertermittlung zur Klärung der Frage: Wie viel ist meine Immobilie eigentlich wert? Diese Wertermittlung bietet Wohn3 – gleich online oder noch genauer, persönlich vor Ort – kostenlos an.

Auf Basis der ersten Werteinschätzung wird besprochen, welcher Verkaufspreis realistisch scheint. Anschließend können Sie die finale Entscheidung treffen, ob Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten. Wenn das der Fall ist, beginnt die Aufbereitung notwendiger Unterlagen für die bevorstehende Vermarktung und die Transaktion.


Pflicht: Energieausweis

Die Vorlage eines gültigen Energieausweises ist gesetzlich verpflichtend vorgeschrieben. Wird kein Energieausweis erstellt, kann das eine Strafzahlung zur Folge haben und der neue Eigentümer kann die nachträgliche Erstellung einfordern. Deshalb ist es unumgänglich, einen gültigen Energieausweis (dieser darf nicht älter als zehn Jahre sein) erstellen zu lassen. Die Kosten sind überschaubar und die Konsequenzen, die drohen, wenn der Energieausweis nicht vorgelegt wird, sind weitreichend.

Das Wohn3-Team organisiert die Erstellung gerne für Sie. Wir arbeiten mit zuverlässigen Partnern zusammen, die ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bieten und den Energieausweis zeitnahe ausfertigen können. So verlieren wir keine Zeit im Verkaufsprozess.


Dokumente über Gebäude und der Hausverwaltung

Einige wichtige Unterlagen können über die Hausverwaltung besorgt werden und bieten allgemeine Informationen über das Gebäude und die Eigentümergemeinschaft. Dazu zählen beispielsweise:

  • Wohnungseigentumsvertrag: Dieser Vertrag regelt, vereinfacht ausgedrückt, die Verhältnisse zwischen den einzelnen Miteigentümern. Welche Nutzungsmöglichkeiten bestehen je Einheit im Haus? Ist die Kellerfläche Allgemeineigentum oder sind die Kellerabteile konkret zugeordnet? Zählen die Fenster zum Gemeinschaftseigentum oder obliegt deren Austausch den jeweiligen Wohnungseigentümern? All diese Aspekte können im Wohnungseigentumsvertrag definiert sein. Änderungen des Wohnungseigentumsvertrages sind nur äußerst schwierig möglich und kommen selten vor. Entsprechend wichtig ist es, dass Interessenten diesen Vertrag vorab lesen.
  • Betriebskostenabrechnung und aktuelle Vorschreibung: Die letzte Jahresabrechnung zeigt, welche Betriebskosten tatsächlich angefallen sind. Ersichtlich ist auch, ob es möglicherweise eine hohe Nachzahlung oder auffälliges Guthaben gab. Das könnte darauf hindeuten, dass die Hausverwaltung die Aufwendungen nicht gut eingeschätzt hatte. Die aktuelle Vorschreibung gibt Auskunft darüber, welche laufenden Kosten derzeit monatlich anfallen. Ebenso zeigt die Vorschreibung die Höhe der monatlichen Zuweisung zur Reparaturrücklage. Bei Altbauwohnungen gilt ein gesetzliches Minimum, bei modernen Gebäuden kann die monatliche Zuweisung niedriger angesetzt werden.
  • Stand der Rücklage und geplante Arbeiten: Der aktuelle Stand der Reparaturrücklagen zeigt, wie viel Kapital die Eigentümergemeinschaft als Rücklage angespart hat. Dieser Betrag steht zur Verfügung, um Reparaturen und Verbesserungen am Haus durchführen zu lassen, sofern die Eigentümer dies beschließen oder die Hausverwaltung auf dringend nötige Arbeiten hinweisen muss. Die Gebäudeverwaltung gibt auch Auskunft darüber, ob in nächster Zeit kostenintensive Maßnahmen geplant sind. Diese Information ist für Interessenten wichtig. Sollten die Rücklagen nicht ausreichen, um bevorstehende Kosten zu decken, könnte die Hausverwaltung die monatliche Zuweisung zu den Rücklagen erhöhen. Auch eine Einmalzahlung aller Miteigentümer könnte nötig werden oder sogar eine Kreditaufnahme der Eigentümergemeinschaft. Daher möchten Interessenten immer wissen, ob Arbeiten geplant sind, wie deren Kosten einzuschätzen sind und in welcher Höhe Rücklagen vorhanden sind.
  • Nutzwertgutachten: Im Nutzwertgutachten ist ersichtlich, welche „Nutzwerte“ der jeweiligen Einheit zugerechnet werden. Dies ist für die Aufteilung der Betriebskosten zwischen den Parteien wichtig. Käufer achten dabei primär darauf, ob es offensichtliche, markante Fehler gibt. Das kommt, selten aber doch, manchmal historisch bedingt vor, sodass bestimmte Einheiten im Haus unverhältnismäßig hohe Betriebskosten bezahlen müssen. Häufig ist das Nutzwertgutachten jedoch reine Formsache und die Hausverwaltung kann es meist kurzfristig bereitstellen.
  • Protokoll der Eigentümerversammlung: Die Hausverwaltung verfügt über genaue Protokolle der letzten Eigentümerversammlungen. Interessenten sehen dabei, ob es Streitigkeiten gibt, welche Themen besprochen wurden und wie auch die zwischenmenschliche Situation im Haus grob aussehen könnte, lässt sich teilweise erahnen. Zumindest das Protokoll der letzten Eigentümerversammlung sollte daher jedenfalls für Kaufinteressenten aufliegen.

Doch nicht alle wichtigen Unterlagen können seitens der Hausverwaltung bereitgestellt werden. Was benötigen Sie also noch, um Ihre Immobilie verkaufen zu können?


Grundbuchauszug, Nachweise und Rechnungen

Ein aktueller Grundbuchauszug ist für Kaufinteressenten immer ein Thema. Schließlich möchten sie sehen, wer tatsächlich im Grundbuch steht und welche Lasten im C-Blatt eingetragen sind. Dabei kann es sich z.B. um Wegerechte handeln. Ein Grundbuchauszug ist kostenpflichtig. Außerdem ist es nötig, den Inhalt auch qualifiziert mit Interessenten zu besprechen. Wenn Wohn3 Ihre Immobilie vermarktet, müssen Sie sich darum keine Gedanken machen. Wir kümmern uns um die Bereitstellung eines aktuellen Grundbuchauszuges.

Je mehr sonstige Unterlagen Sie noch zu Ihrer Immobilie vorweisen können, desto besser. Baugenehmigungen und Bauanzeigen spielen eine Rolle, wenn es genehmigungspflichtige Änderungen gab. Wartungsprotokolle (z.B. der Heizung) sind bei Kaufinteressenten immer gerne gesehen. Und auch Rechnungen, als Nachweise über durchgeführte Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen, sind hilfreich.auft werden.


Professionelle Verkaufsunterlagen

Für die Vermarktung muss ein professionelles Exposé erstellt werden. Ein aussagekräftiger Text über die Liegenschaft und ansprechende Fotos sind nötig, um das Interesse der Wohnungssuchenden zu wecken. Dabei gilt es ein gutes Mittelmaß zu finden: Ausgewogene, ehrliche Informationen über die Liegenschaft, bei gleichzeitig verkaufsfördernder Tonalität.

Auch ein übersichtlicher Grundriss ist nötig. Ein Scan eines veralteten Grundrisses, der vielleicht nicht einmal mehr der Realität entspricht, macht keinen guten Eindruck.

Die Aufbereitung wirklich hochwertiger Verkaufsunterlagen bedeuten echten Zeit- und Arbeitsaufwand. Das erfahrene Wohn3-Team weiß genau, wie Ihre Immobilie perfekt präsentiert werden kann und erledigt alle notwendigen Arbeiten für Sie. So kann die Vermarktung früher beginnen und die Verkaufs-Chancen steigen.


Kaufanbot, Kaufvertrag und Übergabeprotokoll

Wenn wir von Unterlagen sprechen, die beim Immobilienverkauf besonders wichtig sind, endet die Aufzählung nicht bei der Vermarktung. In weiterer Folge wird ein Kaufanbot-Formular benötigt, mit dem Interessenten Ihr Angebot für die Immobilie verbindlich abgegeben können.

Bei Willensübereinkunft wird anschließend ein Kaufvertrag benötigt. Dieser wird von einem spezialisierten Rechtsanwalt erstellt. Das Wohn3-Team schlägt Ihnen, falls gewünscht, diesbezüglich gerne einen zuverlässigen Partner vor.

Last but not least ist das Übergabeprotokoll ein für Immobilienverkäufer wichtiges Dokument. Denn darin wird präzise dokumentiert, in welchem Zustand das Objekt übergeben wurde. Das ist wichtig, um möglichen Streitigkeiten hinsichtlich des Zustands der Liegenschaft vorzubeugen. Eine umfassende, exakte Dokumentation bietet für Verkäufer hierzu wichtigen Schutz.


Immobilie stressfrei verkaufen

Allein schon die Vielzahl an Unterlagen, die für den erfolgreichen Immobilienverkauf benötigt werden, stellen für einen unerfahrenen Privatverkäufer nicht nur jede Menge Aufwand, sondern oftmals eine echte Belastungsprobe dar. Wenn Sie Ihre Immobilie stressfrei verkaufen möchten, sind wir für Sie da. Die nächsten Schritte zu Ihrem erfolgreichen Verkauf sind unkompliziert:

Fordern Sie eine kostenlose, unverbindliche Bewertung Ihrer Immobilie an. Diese kann einfach online erfolgen oder – noch präziser – bei einem persönlichen Termin vor Ort. Anschließend besprechen wir Ihr Verkaufsvorhaben und wenn Sie das Wohn3-Team mit der Vermarktung beauftragen möchten, legen wir direkt los, um Ihre Immobilie zeitnahe zum Bestpreis zu verkaufen.

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